Kurzzusammenfassung
- Auch Minijobber haben vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch – Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz, unabhängig von Stundenlohn oder Minijob-Modell.
- Die Urlaubstage richten sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage, nicht nach den Stunden. Wer z. B. nur 2 Tage pro Woche arbeitet, hat anteilig Anspruch auf 8 Urlaubstage.
- Minijobber sollten ihren Urlaub schriftlich beantragen, Arbeitszeiten dokumentieren und im Zweifel auf die klare Rechtslage hinweisen – viele Arbeitgeber kennen die Regeln nicht oder setzen sie falsch um.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub? – Was das Gesetz wirklich sagt
Viele glauben, dass Minijobber eine Sonderrolle im Arbeitsrecht haben – doch beim Urlaub ist das ein großer Irrtum. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe oder Minijob. Das heißt:
Auch Minijobber haben den vollen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Für euch bedeutet das: Egal ob ihr 450-Euro-Job, 538-Euro-Minijob oder kurzfristige Beschäftigung habt – der Arbeitgeber muss euch Urlaub gewähren. Entscheidend ist nur, an wie vielen Tagen pro Woche ihr arbeitet, nicht wie viele Stunden.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage pro Jahr vor – auf eine 6-Tage-Woche bezogen. Für alle anderen Arbeitszeitmodelle erfolgt eine Umrechnung auf die tatsächlichen Arbeitstage.
Wichtig ist auch:
Urlaub darf nicht einfach ausbezahlt werden – außer beim Austritt. Eure freien Tage sollen der Erholung dienen und dürfen nicht ersetzt werden, solange das Arbeitsverhältnis läuft.
Zusätzlich gilt: In vielen Branchen, etwa Gastronomie oder Einzelhandel, bestehen oft Missverständnisse, weil spontane Schichten, flexible Wochenstunden oder wechselnde Einsatztage üblich sind. Trotzdem bleibt der Anspruch bestehen – und zwar klar geregelt.
Wie viele Urlaubstage stehen Minijobbern zu?
Die Anzahl eurer Urlaubstage ergibt sich aus zwei Faktoren:
- Gesetzlicher Mindesturlaub (24 Werktage bei 6 Arbeitstagen/Woche)
- Eurer tatsächlichen Anzahl an Arbeitstagen pro Woche
Daraus folgt eine einfache Formel:
Urlaubstage pro Jahr = (Arbeitstage pro Woche ÷ 6) × 24
Damit ergibt sich zum Beispiel:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Urlaubsanspruch |
| 1 Arbeitstag | 4 Urlaubstage |
| 2 Arbeitstage | 8 Urlaubstage |
| 3 Arbeitstage | 12 Urlaubstage |
| 4 Arbeitstage | 16 Urlaubstage |
| 5 Arbeitstage | 20 Urlaubstage |
| 6 Arbeitstage | 24 Urlaubstage |
Viele Arbeitgeber runden auf – müssen aber nicht. Der Anspruch gilt dennoch exakt so.
Was ihr außerdem wissen solltet:
- Stunden spielen keine Rolle.
Ob ihr 2, 4 oder 8 Stunden am Arbeitstag arbeitet – der Urlaub bezieht sich auf ganze Tage. - Arbeit auf Abruf?
Dann gilt ein fingierter Durchschnitt: Der Arbeitgeber muss dokumentieren, wie oft ihr durchschnittlich eingesetzt werdet. - Mehr Urlaubsanspruch per Vertrag möglich:
Manche Betriebe gewähren z. B. 30 Tage für Vollzeit – dann steigt auch euer Minijob-Anspruch anteilig.
Damit habt ihr einen klaren Überblick, was euch zusteht – und könnt sicher auftreten, wenn es Rückfragen gibt.
Wie wird Urlaub berechnet, wenn ihr nur wenige Tage pro Woche arbeitet?
Minijobs haben oft unregelmäßige Einsatzzeiten, was die Berechnung erschwert – aber rechtlich eindeutig geregelt ist. Die wichtigste Grundlage bleibt:
Der Urlaubsanspruch richtet sich ausschließlich nach den Tagen, an denen ihr üblicherweise arbeitet.
Drei typische Fälle:
Fall 1: Feste Arbeitstage (z. B. Mo + Fr)
Dann zählen genau diese Tage. Beispiel: 2 Tage/Woche → 8 Urlaubstage pro Jahr.
Fall 2: Flexible Arbeitstage, aber feste Wochenstunden
Hier wird der Durchschnitt der Arbeitstage über mehrere Monate berechnet.
Beispiel: Ihr arbeitet in 12 Wochen an 18 Tagen → 18 ÷ 12 × 52 ≈ 78 Arbeitstage/Jahr → ca. 1,5 Tage/Woche.
Urlaub entsprechend umrechnen.
Fall 3: Arbeit auf Abruf
Viele Arbeitgeber planen spontan. Dann greift § 12 TzBfG:
Wenn keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart ist, gelten 20 Stunden pro Woche als rechtliche Fiktion.
Damit wird die Einsatzverteilung geschätzt – und euer Urlaub entsprechend berechnet.
Besonders wichtig:
- Urlaub kürzt nicht den Lohn.
Ihr bekommt den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen ausgezahlt. - Feiertage zählen nicht als Urlaubstage, wenn sie auf euren regulären Arbeitstag fallen.
Fazit: Auch wenn das Modell flexibel ist – euer Anspruch ist klar bestimmbar und darf nicht „unter den Tisch“ fallen.
Tipps für Minijobber: Wie fordert ihr euren Urlaub richtig ein?
Viele Minijobber verzichten auf Urlaub, weil sie glauben, keinen Anspruch zu haben – oder weil der Arbeitgeber ihn nicht aktiv anbietet. Dabei ist es euer gutes Recht, bezahlt frei zu bekommen.
So fordert ihr euren Urlaub sicher und professionell ein:
- Schriftlich beantragen – am besten per Mail, damit ihr Nachweise habt.
- Klaren Zeitraum angeben (z. B. „Ich beantrage 2 Urlaubstage am 12. und 13. Juli.“).
- Rechtliche Grundlage nennen, wenn nötig: Bundesurlaubsgesetz.
- Einsatzzeiten dokumentieren, um Missverständnisse auszuräumen.
- Frühzeitig planen, besonders in Betrieben mit Personalmangel.
- Auf Auszahlung bestehen, wenn ihr kündigt und noch Resturlaub habt.
Und: Der Arbeitgeber darf Urlaub nur verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen – z. B. Personalengpass, Saisonspitzen. Einfach „wir brauchen dich“ reicht rechtlich nicht.
Wer sicher auftreten will, kann zusätzlich die Urlaubsberechnung vorlegen – das zeigt, dass ihr informiert seid und ernst genommen werden wollt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Haben Minijobber vollen Urlaubsanspruch?
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Mindesturlaub wie alle anderen Beschäftigten, anteilig nach Arbeitstagen.
Zählen Stunden für den Urlaubsanspruch?
Nein. Entscheidend sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Zahl der Stunden.
Muss Urlaub im Minijob bezahlt werden?
Ja. Urlaub ist immer bezahlt – anhand des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Resturlaub muss ausgezahlt oder genommen werden. Verfallen darf er nicht einfach.
Kann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Persönliche Gründe des Chefs reichen nicht.

