Eine Flugverspätung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zum Verpassen eines anderen Fluges und damit zu Einschränkungen im Urlaub oder auf einer geschäftlichen Reise führen. Flugverspätungen werden daher nun schon seit einigen Jahren besonders entschädigt, um Kunden zu entlasten und ihnen Alternativen anzubieten. Dieser Artikel erklärt, welche Rechte den Passagieren zustehen, wenn ein Flug verspätet ist oder annulliert wurde.
Welche Entschädigungen stehen den Gästen bei einer Flugverspätung zu?
Grundsätzlich werden Entschädigungen dann erst möglich, wenn ein Flug drei Stunden Verspätung hat. Dabei ist es jedoch unwichtig, um wie viel der Abflug verspätet war, wichtig ist die Uhrzeit der Ankunft am Zielflughafen. Verspätungen oder Ausfälle können dabei rund drei Jahre lang bearbeitet und erstattet werden, sodass ein Anspruch nicht sofort gestellt werden muss. Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung richtet sich stark nach der Strecke. Für Strecken bis 1500 km steht dem Passagier eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu, bei Strecken in der EU, die länger als 1500 km sind steigt dieser Wert auf rund 400 Euro, derselbe Wert gilt auch bei anderen Strecken zwischen 1500 km und 3000 km. Strecken ab einer Länge von 3500 km werden mit 600 entschädigt. Die Entschädigungen gelten dabei für alle Passagiere, für die das Flugticket erworben wurde, also auch für Kinder – die Entschädigung muss dann auch tatsächlich ausgezahlt werden, der Kunde muss dabei nicht einen Gutschein oder sogenannte Meilen akzeptieren.
Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung im Falle einer Flugverspätung?
Wichtig ist, dass der Passagier rechtzeitig beim Check-in war und seine Bordkarte erhalten hat. Die oben beschriebenen Rechte gelten dann, wenn ein Flug in der EU startet (dabei ist der Sitz der Fluggesellschaft irrelevant) und/oder wenn ein Flug in der EU landet und von einer Fluggesellschaft operiert wird, die in der EU, der Schweiz, Island oder in Norwegen ihren Sitz hat. Damit gelten die Ansprüche z. B. nicht, wenn es sich um eine amerikanische Fluggesellschaft handelt und ein Flug aus Amerika nach Europa verspätet eintrifft.
Wie sieht es mit einem Anschlussflug aus?
Sollte ein Passagier seinen Anschlussflug verpassen, da der erste Flug eine Verspätung hatte, so muss die Fluggesellschaft den Passagier auf jeden Fall zum Zielort bringen und eventuell auf einen anderen Flug umbuchen. Dabei kann dem Passagier auch eine Erstattung angeboten werden, wenn der Passagier das Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht. Alle Flüge müssen jedoch bei einer Fluggesellschaft gebucht werden. Eine Entschädigung ist auch bei getrennten Flügen möglich, dann aber nur für den ersten Flug.
Wann muss keine Entschädigung gezahlt werden?
Die Fluggesellschaft muss dem Passagier keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung durch sogenannte außergewöhnliche Umstände entstanden ist. Dazu gehören z. B. Streiks, Naturkatastrophen oder terroristische Angriffe. Technische Defekte gehören in der Regel nicht dazu, werden aber von Gerichten oftmals unterschiedlich entschieden.
Wer ist bei einer Pauschalreise für die Erstattung bei Verspätungen verantwortlich?
Auch bei einer Pauschalreise kann der Passagier eine Entschädigung verlangen – diese muss dann auch bei der Fluggesellschaft beantragt werden und nicht beim Reiseveranstalter.
Welche Betreuungsleistungen müssen von der Fluggesellschaft durchgeführt werden?
Die Fluggesellschaft muss den Passagier betreuen, wenn es zu einer Verspätung kommt. Ab zwei Stunden Wartezeit müssen kostenfrei Getränke und Essen bereitgestellt werden, außerdem müssen Möglichkeiten für Telefonate und E-Mails bereitgestellt werden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden oder mehr muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung bereitstellen, alternativ darf der Passagier den Flug stornieren und vom Vertrag zurücktreten – die Kosten für das Ticket werden dann vollständig erstattet. Kann ein Flug erst am nächsten Tag stattfinden, so muss ein Hotel und der Transport zum Hotel bereitgestellt werden.